Raumklima-Monitoring für die Gebäudeautomations-Pflicht

Die Pflicht zur Gebäudeautomation nach § 56 GModG verlangt, Energie und Raumklima laufend zu erfassen. Nebatic macht das Raumklima Raum für Raum sichtbar.

Nach § 56 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher § 71a GEG) müssen Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 70 kW Nennleistung mit Gebäudeautomation ausgestattet werden; für Bestandsgebäude gilt eine Frist bis Ende 2029. Dazu gehört, Energie und Raumklima laufend zu erfassen und auszuwerten. Nebatic liefert die Raumklimadaten als Baustein Ihres Automations- und Monitoringkonzepts.

So funktioniert es mit Nebatic

Nebatic erfasst Temperatur, Feuchte, CO₂ und weitere Werte Raum für Raum und stellt sie auf der Plattform als Verläufe und Auffälligkeiten bereit. Über Schnittstellen lassen sich die Daten mit vorhandener Gebäudetechnik und Verbrauchsdaten verbinden. So wird das Raumklima zu einem nachvollziehbaren Baustein Ihres Automations- und Monitoringkonzepts.

Grundlage: § 56 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Pflicht gilt nicht, wenn die Ausstattung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Kein Rechtsrat: allgemeine Zusammenfassung (Stand Oktober 2026). Welche Anforderungen Ihr Gebäude erfüllen muss, klären Sie mit Ihrer Fachplanung.

Quelle: § 56 GModG auf gesetze-im-internet.de

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